Wahlarztsystem

Wahlärzte haben keine Kassenverträge mit den gesetzlichen Krankenversicherungsträgern, was bedeutet, dass wir Ihnen Behandlungen und Leistungen anbieten können, die in der Kassenordination durch die Vorgaben der Krankenkassen nicht durchgeführt werden.

Von uns ausgestellte Verordnungen, Rezepte und Überweisungen werden von anderen Gesundheitseinrichtungen und Apotheken in gleicher Weise wie von Kassenärzten akzeptiert.

Für die erbrachte medizinische Leistung wird eine Honorarnote ausgestellt, die per Barzahlung oder Überweisung beglichen werden kann.

Die Rückerstattung können Sie mit dieser Honorarnote bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung beantragen. Auf unseren Honorarnoten ist ein dafür notwendiges Format angefügt.

Bitte beachten Sie, dass die Krankenkassen keine Rückerstattung der Kosten gewähren, wenn Sie schon im selben Quartal einen Wahlarzt, eine Spitalsambulanz oder einen Kassenarzt desselben Fachgebiets konsultiert haben.

Unsere Erstordination kostet 150 Euro und beinhaltet ein ausführliches Patientengespräch und Anamneseerhebung, körperliche- und manualtherapeutische Untersuchung, eventuelle akute Schmerztherapie sowie Bildgebung bzw. Verordnung weiterer diagnostischer Untersuchungen.

Die Kosten der Folgeordinationen gestalten sich variabel, je nach Aufwand, und wird mit Ihnen zuvor besprochen.

Wir möchten Sie darüber informieren, dass wir uns vorbehalten, bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin eine Ausfallshonorarnote in Höhe des entfallenen Behandlungshonorars zu stellen.

Informationen zur Kostenrückserstattung: